Gesellschaftsgründung und Kapitalerhöhung
Nehmen Sie eine Kapitalerhöhung für Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Ihre Aktiengesellschaft vor? Wir unterstützen Sie gerne.
Unser Kapitaleinzahlungskonto ermöglicht Ihnen die einfache und unkomplizierte Hinterlage des benötigten Kapitals, bis der Eintrag Ihrer Firma im Handelsregister erfolgt ist. Das Konto steht Ihnen für folgende Transaktionen zur Verfügung:
- Neugründung
- Kapitalerhöhung
- Vollliberierung
- Nachliberierung von noch nicht vollständig einbezahltem Aktien- oder Gesellschaftskapital
Nach der Kontoeröffnung sowie Einzahlung erstellen wir eine Kapitaleinzahlungs- bestätigung. Sobald der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist, geben wir das Kapital zur Auszahlung an die GmbH oder AG frei.
Merkmale
Verwendung | Kapitalliberierung bei Gründung oder Kapitalerhöhung (GmbH und AG) |
Zinssatz | keine Verzinsung |
Ablauf |
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Preis Kontoführung |
1 Promille der Kapitaleinzahlung, mind. CHF 200, max. CHF 2'000 |
Häufige Fragen
- Aktiengesellschaft (AG): Mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie, jedoch insgesamt mindestens CHF 50'000. Das bedeutet, dass bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Das gesamte Stammkapital muss vollständig einbezahlt werden, also CHF 20'000.
Nein, die Hinterlegung kann auch in Form von Sacheinlagen erfolgen.
Ihr nächster Schritt
Sie können Ihr Geschäftskonto bequem online von zu Hause aus beantragen. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)