Fragen zur Generalversammlung
Allgemeine Informationen
Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die bis zum Stichtag vom 17. April 2025 im Aktienregister der SGKB eingetragen sind, werden zur Generalversammlung eingeladen. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien in einem Depot verwahren und nicht im Aktienregister eingetragen sind, können an der Generalversammlung nicht teilnehmen.
Für Ihre Anmeldung benötigen Sie einen Internetzugang und die per Post zugestellte Einladung. Mit der Einladung zur Generalversammlung erhalten Sie als Aktionärin oder Aktionär einen persönlichen Identifikationscode und ein Passwort.
Melden Sie sich in nur wenigen Schritten an:
- Rufen Sie die Anmeldemaske auf.
- Geben Sie den Identifikationscode und das Passwort (gemäss Einladungsschreiben) ein und bestätigen Sie die Eingaben mit Klick auf «Login».
- Wählen Sie «Anmeldung zur persönlichen Teilnahme».
- Falls Sie von der Kinderbetreuung Gebrauch machen wollen, aktivieren sie die Checkbox und erfassen im Feld «Vorname, Name und Geburtsdatum» des Kindes bzw. der Kinder.
- Akzeptieren Sie zum Schluss die Checkbox «allgemeinen Nutzungsbedingungen».
- Schliessen Sie die Eingabe mit «Bestätigen» ab.
Ja, Sie dürfen auch eine Person bevollmächtigen, die nicht im Aktienregister eingetragen ist. Pro Aktionärin oder Aktionär kann jedoch nur eine Person delegiert werden. Es werden keine Gästekarten an Begleitpersonen von Aktionärinnen oder Aktionären abgegeben.
In Ihrer Einladung finden Sie ausführliche Informationen zum Ablauf und zum Inhalt der Generalversammlung.
Der Zutritt zur Generalversammlung in die Halle 9.1 / 9.2 ist am 30. April 2025 ab 15.30 Uhr möglich. Um 17.00 Uhr beginnt die ordentliche Versammlung, in der über die Traktanden und die Anträge des Verwaltungsrats (gemäss Einladung) abgestimmt wird. Gegen 18.30 Uhr ist die Versammlung zu Ende.
Im Anschluss an die Versammlung beginnt der gesellschaftliche Teil, zu der nur Personen Zutritt haben, die sich für die Versammlung eingecheckt und diese besucht haben.
Der gesellschaftliche Teil findet in der SGKB-Halle statt. Beim Einchecken für die Versammlung erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre ein grünes Bändeli. Dieses berechtigt zum Eintritt in die SGKB-Halle.
Die Zugänge für die Versammlung und den gesellschaftlichen Teil sind rollstuhlgängig. Gerne können Sie sich jederzeit vor Ort an unser Hilfspersonal wenden.
Aktionärinnen und Aktionäre reisen kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an die Generalversammlung. Ab Bahnhof St. Gallen verkehren Extrabusse zum Veranstaltungsort. Diese Extrabusse fahren ab Bahnhof Nord, Haltestelle Lagerstrasse, neben der Fachhochschule.
Als Fahrkarte dient die persönliche Zutritts- und Stimmkarte, worauf die Angaben von Ostwind integriert sind. Sie gilt für Fahrten in der 2. Klasse innerhalb des Tarifverbunds Ostwind. Die Zutrittskarte wird allen angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären rechtzeitig per Post zugestellt.
Aktionärinnen und Aktionäre unter 16 Jahren werden nur in Begleitung einer im Aktienregister eingetragenen Person über 16 Jahre zur Generalversammlung zugelassen.
Die St. Galler Kantonalbank bietet während der Generalversammlung eine Kinderbetreuung an. Kinder von Aktionärinnen und Aktionären im Alter zwischen 3 und 12 Jahren werden von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr durch das professionelle Betreuungsteam des Vereins «Globi Kinderkrippe St. Gallen» betreut. Die Betreuung muss online angemeldet werden.
Der Geschäftsbericht 2024 kann online abgerufen werden.
Ja. Auf unserer Anmeldeplattform können sie auswählen, ob Sie die GV-Einladung zukünftig per E-Mail oder per Post erhalten möchten.
Die Generalversammlung 2026 findet am 29. April statt.
Das Protokoll der Generalversammlung 2024 kann hier abgerufen werden.
Ab dem 13. März 2025 ist die GV-Info-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:30 Uhr erreichbar. Unter 071 / 231 32 22 beantworten unsere Mitarbeitenden im BZ Ihre Fragen und erteilen gerne weitere Auskünfte.
