Heute Entscheid. Morgen Sicherheit.
Über das Leben unterhalten wir uns gerne. Sich mit dem eigenen Tod zu befassen, fällt vielen schwerer. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es sich lohnt, frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen. Wir gehen die Nachlassplanung mit Ihnen an.
Was wir heute richtig planen, kommt morgen optimal zum Tragen. Wenn Sie hingegen keine letztwillige Verfügung verfassen, gilt die gesetzliche Erbfolgeregelung. Diese muss aber nicht zwingend den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Umso wichtiger ist es, lebzeitig Vorkehrungen zu treffen und die Spielräume, die das Gesetz bietet, sinnvoll zu nutzen.
Wenn ich nicht mehr da bin
Möchten Sie wissen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht? Möchten Sie Ihre engsten Personen absichern? Möchten Sie Streit unter den Erbinnen und Erben zu vermeiden? Dann tun Sie gut daran, sich Ihrer Nachlassplanung zu widmen.
Kostenloses Erstgespräch für unsere Kundinnen und Kunden
Um Ihre Nachlassplanung umzusetzen, ist es notwendig, die Grundzüge des Ehegüterrechts und des Erbrechts zu kennen. Was es zu beachten gibt, erklären Ihnen unsere Spezialistinnen und Spezialisten im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.
Letztwillige Verfügung
Mit einer letztwilligen Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille Geltung erlangt, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äussern können. Mittels Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag kann von der gesetzlichen Aufteilung des Vermögens abgewichen werden. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten erstellen für Sie alle dazu erforderlichen Dokument.
Willensvollstreckungen und Erbteilungen
Todesfälle bringen neben viel Trauer oft einen grossen administrativen Aufwand mit sich: Es gilt, die verschiedenen Stellen zu informieren und die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Weiter sind Angelegenheiten mit Behörden und Ämtern zu erledigen und juristische Fragen zu klären. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erledigen die erforderlichen Schritte.
Sind Sie bereits Kundin oder Kunde der SGKB und haben Interesse an einer kostenlosen Erbschaftsberatung?
Dann vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen und beraten zu dürfen!
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kontakt Beratungszentrum
Servicezeiten
07:30 bis 17:30 (Montag-Freitag; CHF 0.04/Minute)