Vom Einzahlungsschein zur QR-Rechnung

Der Schweizer Zahlungsverkehr wurde per 30. Juni 2020 mit der Umstellung auf die QR-Rechnung weiter harmonisiert und digitalisiert. Unternehmen können seit diesem Datum die QR-Rechnung als Mittel zur Rechnungsstellung und Rechnungsversand nutzen. Per 30. September 2022 nimmt PostFinance die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt.

Was ist die QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung löst die bisherigen Einzahlungsscheine ab und gilt als Meilenstein in der Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Im markanten Swiss QR Code in der Mitte des Zahlteils sind sämtliche Informationen enthalten, die auf der Rechnung in Textform erscheinen.

Icon für Einfachheit - Häkchen

Einfachheit

Vereinfachter Zahlungsabgleich, weil weniger manuelle Inhalt anfällt.

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Sicherheit

Weniger Fehler, weil alle Zahlungsinformationen elektronisch übermittelt werden.

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Effizienz

Mehr Effizienz in der Administration, weil der Prozess der Rechnungsstellung und des Zahlungsverkehrs automatisiert wird. 

Icon für Umweltfreundlichkeit - Herz schwebt über einer offenen Hand

Umweltfreundlich

Weniger bis gar kein Papierverbrauch.

Erfahren Sie mehr zur QR-Rechnung im Video

Beispiel einer QR-Rechnung mit Referenz bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil
Die QR-Rechnung mit QR-Referenz ist der Ersatz für den heutigen orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR).
  • Sofern Sie Ihre Einzahlungsscheine mit Referenznummern selbst drucken, so konsultieren Sie Ihren Software-Partner bezüglich der Umstellung auf die QR-Rechnung mit QR-Referenznummern. 
  • Wichtig: Überprüfen Sie vor dem Versand einer QR-Rechnung, ob der Zahlteil korrekt gedruckt wird. Für die Verifizierung des QR-Codes empfehlen wir die Validierungsplattform. Die Gestaltung des Zahlteils können sie im offiziellen Style Guide des Schweizer Finanzplatzes überprüfen. Bei Unklarheiten steht Ihnen die E-Banking Help Line unter der Telefonnummer 0844 88 44 88 gerne zur Verfügung.
  • Die St.Galler Kantonalbank wird Ihnen eine camt.054 als Gutschriftsdatei zustellen. Überprüfen Sie die korrekte Verarbeitung durch Ihre Software.

Hinweis QR-IBAN: Für die Einrichtung der QR-Rechnung mit QR-Referenz benötigen Sie eine QR-IBAN. Die QR-IBAN ist im E-Banking unter «Finanzen – Kontoauszug – Kontoinformationen» zu finden.

Hinweis QR-IID: Zahlteile mit QR-IBAN werden über eine spezielle Identifikation des Instituts (QR-IID) innerhalb der QR-IBAN erkannt. Einige Software verlangen explizit die QR-IID. Die QR-IID der St.Galler Kantonalbank lautet 30781.

Empfehlung zur QR-Referenz: Bestehende ESR-Referenznummern können weiterhin unverändert verwendet werden. Damit ist ein nahtloser Übergang von der ESR- zur QR-Rechnung sichergestellt.

Umstellung auf QR-Rechnung ohne Referenznummern

Beispiel einer QR-Rechnung ohne Referenz bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil
Die QR-Rechnung ohne Referenz ist der Ersatz für den heutigen roten Einzahlungsschein.
  • Drucken Sie Ihre QR-Rechnung direkt und selbständig im E-Banking unter «Services – Bestellungen»
  • Sofern Sie rote Einzahlungsscheine bei der St.Galler Kantonalbank beziehen, erhalten Sie zukünftig QR-Rechnungen

Hinweis: Handschriftliche Mitteilungen sind bei der QR-Rechnung nicht mehr möglich. Allfällige Mitteilungstexte müssen vorbedruckt werden.

Beispiel einer QR-Rechnung bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil
Es können auch QR-Rechnungen generiert oder bestellt werden, bei welchen der Betrag und der Zahlungspflichtige leer bleibt.

Umstellung auf QR-Rechnung mit Referenznummern

Beispiel einer QR-Rechnung mit Referenz bestehend aus Empfangsschein und Zahlteil
Die QR-Rechnung mit QR-Referenz ist der Ersatz für den heutigen orangen Einzahlungsschein.

Die St.Galler Kantonalbank bietet keinen Druck von QR-Rechnungen mit QR-Referenznummern an. Wir empfehlen den Wechsel auf QR-Rechnungen ohne Referenznummern. Der frühere Vorteil von Kosteneinsparungen aufgrund der Verarbeitung von Referenznummern besteht nicht mehr, da alle Belege gleich verarbeitet werden.

Sollten Sie trotzdem Belege mit Referenznummern wünschen, gibt es die Möglichkeit diese auf dem Portal www.qr-rechnung.net zu generieren. Eine entsprechende Anleitung zur Generierung der QR-Rechnungen mit QR-Referenznummern finden Sie hier. 

Eine weitere Möglichkeit stellt QR Modul dar. Mit QR Modul erzeugen Sie die neuen Belege mit Swiss QR Code (QR-Zahlteile) kostenlos. Für registrierte Kunden besteht ausserdem die Möglichkeit, Komplettrechnungen im eigenen Design zu erstellen. Dank der Serienfunktion erzeugen Sie bis zu 500 Rechnungen innert weniger Minuten und können diese auf Wunsch direkt von der Partnerdruckerei drucken und per Post versenden lassen.

  • Prüfen Sie, ob Ihre Hardware (Scanner, Leser, etc.) QR-Codes lesen kann. Fragen Sie bei Unsicherheiten bei Ihrem Hardware-Lieferanten nach.
  • Prüfen Sie mit Ihrer Software-Partner, ob QR-Rechnungen eingelesen und verarbeitet werden können.
  • Bezahlen Sie Ihre Rechnungen über die SGKB App, das E-Banking oder allen anderen Wegen wie beispielsweise am Schalter oder per KB-direkt.
     

Hinweis: Lesen Sie Ihre QR-Rechnungen mit dem Belegleser PayEye ein. Als Kunde der St.Galler Kantonalbank profitieren Sie von einem Spezialpreis. Mehr Infos finden Sie hier.

Herkömmliche Einzahlungsscheine können bis zum 30.09.2022 verarbeitet werden. Nach diesem Zeitpunkt ist die Verarbeitung der herkömmlichen Einzahlungsscheine nicht mehr möglich. Gutschriften in Form von alten Einzahlungsscheine werden vom Schweizer Zahlungssystem SIC abgelehnt.  

Es empfiehlt sich eine rasche Umstellung vorzunehmen, denn möglicherweise werden Sie ab jetzt schon mit nachfolgenden Konsequenzen konfrontiert:

Rechnungsempfänger

  • Grösserer zeitlicher und manueller Aufwand für die Bezahlung von QR-Rechnungen

Rechnungssteller

  • Keine Aufwandreduktion bei Recherchen
  • Mehraufwand für Rechnungsempfänger bei der Bezahlung

Unser Newsletter informierte Sie laufend über die Entwicklungen zur Harmonisierung im Schweizer Zahlungsverkehr. Er wurde mit der August-Ausgabe 2021 eingestellt. Hier die Newsletter der letzten Jahre als praktische Übersicht:

  • Ausgabe August 2021: Handlungsbedarf bei der Umstellung, unbekannter Umstellungszeitpunkt, Migration bestehender Daueraufträge
  • Ausgabe März 2021: Enddatum Einzahlungsschein, Die QR-Rechnung ist erfolgreich angerollt, Antworten auf unserer Website, Umstellung als Chance zur Digitalisierung der Rechnungsstellung nutzen
  • Ausgabe Juli 2020: Die QR-Rechnung ist eingeführt, Bezahlen der QR-Rechnung, Generierung der QR-Rechnung, QR-IBAN / QR-IID
    Ausgabe April 2020: Einführungstermin der QR-Rechnung bleibt der 30. Juni 2020, Formularbestellung bei der SGKB, QR-IBAN, Versand von QR-Rechnungen
  • Ausgabe Dezember 2019: Parallelphase QR-Rechnung und herkömmliche Einzahlungsscheine, Verschiedene Ausprägungen QR-Rechnung, Bezahlen einer QR-Rechnung 
  • Ausgabe August 2019: 10 Monate bis zum Start, Was es für Rechnungsempfänger zu tun gibt, Was es für Rechnungssteller zu tun gibt, Weitere Informationen
  • Ausgabe April 2019: Update QR-Rechnung, Definitive Deaktivierung des DTA Kanals, Ihre Software mit der SGKB verbinden, Warnung vor Betrugsmasche
  • Ausgabe Dezember 2018: Definitives Einführungsdatum QR-Rechnung, IBAN ist der neue Standard, eBill ist die neue E-Rechnung, Abschaltung DTA

Fragen und Antworten zur neuen QR-Rechnung

Wir haben für Sie Antworten auf (fast) alle Fragen zur neuen QR-Rechnung. Werfen Sie einen Blick auf unser FAQ.

FAQ QR-Rechnung

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