Teilnahmebedingungen Wettbewerb
Mit meiner Teilnahme am Wettbewerb akzeptiere ich die folgenden Teilnahmebedingungen.
Teilnahme am Wettbewerb
- Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen mit einem SGKB You Konto. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.
- Für die Teilnahme am Wettbewerb muss der Lohn beziehungsweise das Sackgeld bis zum Teilnahmeschluss mindestens drei Mal in der gleichen Höhe auf dem SGKB You Konto eingehen.
- Teilnahmeschluss ist der 30. November 2024.
- Die St.Galler Kantonalbank kann einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Wettbewerb ausschliessen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen oder zu beeinflussen versuchen etc.
- Die Verlosung findet innerhalb von einigen Tagen nach Teilnahmeschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Gewinner und Gewinnerinnen werden persönlich benachrichtigt.
- Ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Allfällige Steuern, Gebühren oder Abgaben sowie weiteren Kosten, die in Verbindung mit dem Preis stehen sind vom Gewinner selbst zu tragen.
- Die St.Galler Kantonalbank behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet ist. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb und allfällige Ausschlüsse etc. wird keine Korrespondenz geführt.
Weitere Bestimmungen
- Veranstalter des Wettbewerbs ist die St.Galler Kantonalbank AG, St. Leonhardstrasse 25, 9001 St. Gallen. Kontaktmöglichkeit per E-Mail: web@sgkb.ch
- Durch das Übermitteln der Daten anerkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Haftung des Veranstalters wegbedungen.
- Die Durchführung des Wettbewerbs, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer sowie die vorliegenden Teilnahmebedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen.